Banken Sicherheiten Kredit

Wenn eine Bank vor einer Kreditvergabe die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft, dann sichert sich die Bank im Vertrag selbstverständlich auch eigene Ansprüche. Ganz klar, denn wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig oder zumindest zahlungsunwillig ist, dann benötigt es einer rechtlichen Handhabe gegen diesen, um an noch fehlendes Geld heran zu kommen.

Speziell bei einem Autokredit, ist die wichtigste Sicherheit für die Bank zuerst einmal das finanzierte Auto selbst. Es stellt den Gegenwert des Kredites dar, und deshalb gehört es bis zur völligen Tilgung der Kreditschuld der Bank.

Sicherheiten für die Bank

  • Die Eigentums-Übertragung des finanzierten Fahrzeuges an das Kreditinstitut (evtl. mitfinanziertes Zubehör inbegriffen). Solange der Kreditvertrag besteht, handelt es sich zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditinstitut lediglich um ein "Leihverhältnis", dass ein Recht der Nutzung einräumt.
  • Der Kreditnehmer tritt den pfändbaren Teil der Lohn- und Gehaltsforderungen (dazu zählen auch Rentenansprüche) ab.
  • Abtretung von Ansprüchen auf laufende Geldleistungen gem. § 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB), zumindest wenn diese den unpfändbaren Betrag übersteigen (z.B. Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente usw.)
  • Einbehalt des Fahrzeugbriefes für das finanzierte Fahrzeug bis zum Vertragsende.
  • Sicherung von Forderungen, die bei Vertragsungültigkeit, Aufhebung oder Umwandlung fällig werden
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